Wie werde ich Mitglied in der Wohnungsbaugenossenschaft Musikwinkel eG?
Mitglied kann jede natürliche Person, jede Personengesellschaft des Handelsrechts sowie jede juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts werden. Mitglied unserer Wohnungsbaugenossenschaft werden Sie mit einem Geschäftsanteil (Pflichtanteil) von 160,– Euro.
Anspruch auf eine Wohnung erwerben Sie bei Zahlung von weiteren zwei Geschäftsanteilen. Die Geschäftsanteile können in Raten gezahlt werden. Die Geschäftsanteile bilden das Geschäftsguthaben, das nach Ausscheiden aus der Genossenschaft zurückgezahlt wird.
Die Satzung (sie ist Bestandteil einer Mitgliedschaft) der Wohnungsbaugenossenschaft finden Sie unter dem folgenden Link: » vollständige Satzung
Die Datenschutzerklärung nach § 13 (1) DSGVO zum Mietvertrag finden Sie > hier (PDF)
Die Vorzüge unserer Genossenschaft
Soziale Sicherheit durch Mitgliedschaft
Das Mitglied erwirbt Anteile an der Genossenschaft und wird dadurch Miteigentümer. Genossenschaftliches Eigentum ist eine besondere Form des privaten Eigentums.
Vererbbare Mitgliedschaft
Abgesicherte Zukunft für die gesamte Familie durch vererbbares Wohnrecht.
Miteigentümer mit Wahl- und Mitspracherecht
Jedes Mitglied hat ein Stimmrecht und kann die Entscheidung der Genossenschaft mitgestalten. Das Prinzip "ein Mitglied - eine Stimme" gewährleistet die rechtliche Gleichstellung aller Mitglieder. Eine Genossenschaft ist eine Solidargemeinschaft.
Keine Kaution
Die Geschäftsanteile werden nach Beendigung der Mitgliedschaft ausgezahlt.
Bezahlbare, konstante Mieten
Genossenschaftswohnungen sind kein Spekulationsobjekt. In ihnen wohnt man sicher und preiswert. Das Ziel der Wohnungsgenossenschaften ist die Förderung ihrer Mitglieder.
Sicheres, lebenslanges Wohnrecht
Mit dem Einzug in eine Genossenschaftswohnung erwirbt das Mitglied ein lebenslanges Dauernutzungsrecht, das es wirksam vor Kündigung schützt.
Ratenzahlung der Geschäftsanteile möglich
Die Ratenzahlung der Geschäftsanteile wird individuell mit jedem Mitglied abgestimmt.
Kompetente und nahe Mieterbetreuung
Wohnungsgenossenschaften errichten Wohnungen und bewirtschaften diese, gestalten das Wohnumfeld sowie die Infrastruktur und organisieren Dienstleistungen für ihre Mitglieder. Wohnungsgenossenschaften sind straff organisierte Vereinigungen, deren Entscheidungen demokratisch getroffen werden.
Sichere Unternehmensexistenz
Zum Schutz der Mitglieder werden die Genossenschaften regelmäßig durch ihren gesetzlichen Prüfungsverband geprüft. Die erwirtschafteten Überschüsse werden in die Instandhaltung, die Modernisierung von Wohnungen investiert. Sie können auch teilweise an die Mitglieder ausgezahlt werden, z.B. als genossenschaftliche Rückvergütung oder Dividende.