Ihre Mitgliedschaft

in der WBG Musikwinkel eG

WBG Illustration für Mitgliedschaft und Gemeinschaft

Wie werde ich Mitglied in der Wohnungsbaugenossenschaft Musikwinkel eG?

Mitglied kann jede natürliche Person, jede Personen­gesellschaft des Handelsrechts sowie jede juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts werden. Mitglied unserer Wohnungs­bau­genossen­schaft werden Sie mit einem Geschäftsanteil (Pflichtanteil) von 160,– Euro.
Anspruch auf eine Wohnung erwerben Sie bei Zahlung von weiteren zwei Geschäftsanteilen. Die Geschäftsanteile können in Raten gezahlt werden. Die Geschäftsanteile bilden das Geschäftsguthaben, das nach Ausscheiden aus der Genossenschaft zurückgezahlt wird.

Die Satzung (sie ist Bestandteil einer Mitgliedschaft) der Wohnungs­bau­genossen­schaft finden Sie unter dem folgenden Link: » vollständige Satzung

Die Datenschutzerklärung nach § 13 (1) DSGVO zum Mietvertrag finden Sie > hier (PDF)

Die Vorzüge unserer Genossenschaft

Soziale Sicherheit durch Mitgliedschaft
Das Mitglied erwirbt Anteile an der Genossenschaft und wird dadurch Miteigentümer. Genossenschaftliches Eigentum ist eine besondere Form des privaten Eigentums.

Vererbbare Mitgliedschaft
Abgesicherte Zukunft für die gesamte Familie durch vererbbares Wohnrecht.

Miteigentümer mit Wahl- und Mitspracherecht
Jedes Mitglied hat ein Stimmrecht und kann die Entscheidung der Genossenschaft mitgestalten. Das Prinzip "ein Mitglied - eine Stimme" gewährleistet die rechtliche Gleichstellung aller Mitglieder. Eine Genossenschaft ist eine Solidargemeinschaft.

Keine Kaution
Die Geschäftsanteile werden nach Beendigung der Mitgliedschaft ausgezahlt.

Bezahlbare, konstante Mieten
Genossenschaftswohnungen sind kein Spekulationsobjekt. In ihnen wohnt man sicher und preiswert. Das Ziel der Wohnungsgenossenschaften ist die Förderung ihrer Mitglieder.

Sicheres, lebenslanges Wohnrecht
Mit dem Einzug in eine Genossenschaftswohnung erwirbt das Mitglied ein lebenslanges Dauernutzungsrecht, das es wirksam vor Kündigung schützt.

Ratenzahlung der Geschäftsanteile möglich
Die Ratenzahlung der Geschäftsanteile wird individuell mit jedem Mitglied abgestimmt.

Kompetente und nahe Mieterbetreuung
Wohnungsgenossenschaften errichten Wohnungen und bewirtschaften diese, gestalten das Wohnumfeld sowie die Infrastruktur und organisieren Dienstleistungen für ihre Mitglieder. Wohnungsgenossenschaften sind straff organisierte Vereinigungen, deren Entscheidungen demokratisch getroffen werden.

Sichere Unternehmensexistenz
Zum Schutz der Mitglieder werden die Genossenschaften regelmäßig durch ihren gesetzlichen Prüfungsverband geprüft. Die erwirtschafteten Überschüsse werden in die Instandhaltung, die Modernisierung von Wohnungen investiert. Sie können auch teilweise an die Mitglieder ausgezahlt werden, z.B. als genossenschaftliche Rückvergütung oder Dividende.

Antrag auf Mitgliedschaft

Mit dem folgenden Formular können Sie die Mitgliedschaft beantragen. Senden Sie es uns – vollständig ausgefüllt – als Antrag auf eine Wohnung und Mitgliedschaft in unserer Wohnungsbaugenossenschaft. Vielen Dank.

Mit der Einwilligung zur Datenverarbeitung und der Absendung des Formulars bestätigen Sie, dass die oben aufgeführten personenbezogenen Daten von der Wohnungsbaugenossenschaft Musikwinkel e.G. zum Zweck der Kontaktaufnahme und für die Bearbeitung der Anfrage verarbeitet und genutzt werden dürfen. Sie können diese Einwilligung jederzeit ohne Nachteile widerrufen. Die Wohnungsbaugenossenschaft Musikwinkel e.G. versichert, dass meine datenschutzrechtlichen Belange ohne Einschränkung gewährleistet werden und keine Übermittlung der Daten an Dritte erfolgt.